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03.07.2014
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Haftung und Aufsicht
BaFin: Verbraucherschutz als Aufgabe der BaFin

Über das Verhältnis von Aufsicht, Prävention und Verbraucherschutz in der Arbeit ihrer Behörde berichtete am 2.7.2014 die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Elke König, den Mitgliedern des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages. Im Vordergrund standen hierbei besonders die neu geplanten Finanzmarktwächter sowie die Regulierung des sogenannten grauen Finanzmarktes.

König sagte, der kollektive Verbraucherschutz sei „schon seit je her“ Teil der Aufgaben der Bafin. Darüber hinaus sei der Verbraucherschutz auch integraler Bestandteil bei den Aufgabengebieten Solvenzaufsicht und Marktaufsicht, die die Bafin ausübt. Schließlich sorgten diese für faire und transparente Bedingungen auf dem Markt, was auch den Verbrauchern nütze. „Die Solvenzaufsicht ist nicht der Feind des Verbraucherschutzes, sondern die Basis aller Dinge am Markt“, sagte König. Wenn ein Unternehmen liquide genug sei, um seine Rechnungen zu bezahlen, profitierten davon auch die Kunden, sagte sie. Besondere aufsichtsrechtliche Instrumente der Bafin seien der Verbraucherbeirat, die Beratungsprotokolle und seit November 2012 die Mitarbeiter- und Beschwerderegister für Anlageberater. Diese hätten seit ihrem Start 15.000 Beschwerden erhalten hätten, woraus sich 350 Aufsichtsbesuche ergaben. „Das ist kein Pranger, wirkt aber ungemein disziplinierend“, erklärte König. Insgesamt bekomme die Bafin pro Jahr bis zu 20.000 Beschwerden und 23.000 Beschwerdeanrufe. Auf Nachfrage der Abgeordneten erläuterte König, dass bei der Bafin eine Abteilung komplett für den Verbraucherschutz zuständig ist, aber auch andere Aufgabenbereiche der Finanzdienstleistungsaufsicht damit zu tun hätten. Konkret seien 100 Personen komplett für Verbraucherschutz zuständig und ein Viertel bis ein Drittel der insgesamt 2400 Angestellten zum Teil.

Von den neuen Finanzmarktwächtern erhofft König eine neue Erkenntnisquelle, vor „allem für Verbrauchertrends“. Wichtig sei aber eine unabhängige Arbeit der Wächter, sowohl vom Einfluss der Verbraucherzentralen als auch vom Einfluss der Finanzwirtschaft. So sollen alle Informationen gesammelt und Trends publik gemacht werden. Zum Grauen Kapitalmarkt äußerte sich König ebenso. Dieser ist nicht verboten, aber auch nicht reguliert. Gerade auch deshalb übe er einen Reiz für manche Anleger aus. Hier könne man zwar Änderung bei den Regeln für den Vertrieb dieser Angebote nachdenken, so König, ein komplettes Verbot aber sei schwierig. „Wir wollen nicht jedes Darlehensverhältnis unter Aufsicht stellen. Eine Finanzierung außerhalb des regulären Marktes ist für mich per se kein Problem“, sagte sie. Zumal der graue Kapitalmarkt auch solche Neuerungen wie Crowdfunding beinhalte.

(hib-Meldung vom 3.7.2014)

 

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