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20.06.2016
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Corporate Compliance
Bundesregierung: VW-Vorstandsbezüge Sache der Gremien

Die Bundesregierung lehnt es ab, zur Angemessenheit der Bezüge von VW-Vorstandsmitgliedern wertend Stellung zu nehmen. Dies geht aus ihrer Antwort (18/8746) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8551) hervor. Nach dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 habe der Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft steht und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Weiter schreibt die Bundesregierung, es sei "Aufgabe der Hauptversammlung im Rahmen der Entlastung, die Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsrates zu kontrollieren". Die Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung in Einzelfällen liege "nicht in der Verantwortung der Bundesregierung".

(hib-Meldung vom 20.6.2016)

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