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13.05.2014
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Haftung und Aufsicht
EU-Kommission: Unternehmen können künftig Schulden im Ausland leichter eintreiben

Rund eine Million Unternehmen in der EU haben Schwierigkeiten, im Ausland Schulden einzutreiben.

Das soll sich dank neuer EU-Regeln künftig ändern. Die zuständigen EU-Minister haben nach einer Übereinkunft mit dem Europäischen Parlament am 13.5.2014 den sogenannten Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung angenommen.

Er soll es Gläubigern ermöglichen, den geschuldeten Betrag auf einem Schuldnerkonto sperren zu lassen. Damit soll verhindert werden, dass Schuldner vor Erwirkung und Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung Geld von ihrem Konto abheben oder ihr Vermögen beiseiteschaffen können. Die Verordnung wird nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in allen EU-Ländern mit der Ausnahme von Großbritannien und Dänemark gelten.

EU-Kommissar Johannes Hahn, zuständig für Justizangelegenheiten während der vorübergehenden Abwesenheit von EU-Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding für den Europa-Wahlkampf, begrüßte die Entscheidung: „In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten brauchen Unternehmen schnelle Lösungen um ausstehende Schulden einzutreiben. Genau darum geht es beim Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung. Die heutige Annahme sind gute Neuigkeiten für Europas kleine und mittlere Unternehmen und die Wirtschaft als Ganzes."

(PM EU-Kommission vom 13.5.2014)

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