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13.02.2014
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Corporate Compliance
Bundestag: UN-Charta gegen Korruption

Die Grünen fordern, die UN-Konvention gegen Korruption endlich zu ratifizieren. Ein Gesetzentwurf der Fraktion (18/478) weist darauf hin, dass die Bundesregierung dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen zwar 2003 unterzeichnet hat, der Vertrag in Deutschland aber immer noch nicht parlamentarisch ratifiziert wurde. Die Bundesrepublik gehöre zu den wenigen Staaten, die diesen Schritt noch nicht vollzogen haben. Ziel der UN-Charta ist es, Korruption zu verhüten und strafrechtlich zu verfolgen. In diesem Zusammenhang geht es auch um das Einfrieren, die Beschlagnahmung und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Insofern enthält die Konvention Präventionsmaßnahmen gegen Korruption, verpflichtet die UN-Mitgliedsländer aber zudem, verschiedene Sachverhalte im Zusammenhang mit Korruption unter Strafe zu stellen.

In ihrem Gesetzentwurf kritisieren die Grünen, dass es bislang nicht gelungen ist, dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen in Deutschland zu ratifizieren. Die Vorlage der Fraktion erläutert ein zentrales Problem, das schon mehrfach im Bundestag ohne Ergebnis diskutiert wurde. Der UN-Vertrag verlangt eine Bestrafung der Bestechung und der Bestechlichkeit auch von „Amtsträgern“. In der Bundesrepublik gelten jedoch für Abgeordnete andere Regeln als für Amtsträger in der Exekutive – und dies auch aus Sicht der Grünen „völlig zu Recht“, woran deshalb weiterhin festgehalten werden solle. Diese Unterscheidung zwinge jedoch nicht dazu, wie es in dem Gesetzentwurf heißt, bestechliche Parlamentarier „von jeder Bestrafung auszunehmen“ oder eine Sanktionierung auf den Stimmenkauf zu beschränken, wie es bisher in Deutschland praktiziert wird. Nach Auffassung der Grünen erlaubt es nämlich die UN-Charta, die Bestechlichkeit von Volksvertretern unter Beachtung des freien Mandats und der besonderen Stellung von Parlamentariern enger zu fassen, als die klassischen Strafnormen der Korruption dies tun.

(hib-Meldung vom 13.2.2014)

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