Bundesregierung: Strengere Regeln für den „Grauen Kapitalmarkt“ beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 12.11.2014 den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes beschlossen. Mit den neuen Regelungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor hochriskanten und intransparenten Finanzprodukten geschützt werden. Der Entwurf sieht mehr und aktuellere Informationen für Anleger sowie Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Anbieter von Vermögensanlagen vor.
Dazu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:
„Mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen und intransparenten Finanzprodukten geschützt. Nicht zuletzt der Fall Prokon hat gezeigt, dass es im grauen Kapitalmarkt Regulierungsbedarf gibt. Wo es Verbrauchern schwerfällt, sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr Transparenz sorgen.
Verbraucher müssen Risiken besser abschätzen können. Sie sollen sich künftig vor dem Erwerb einer Vermögensanlage ein umfassendes Bild von dem angebotenen Produkt und den damit verbundenen Gefahren machen können. Die Anforderung an die Anbieter und Vermittler verschärfen wir: Sie müssen mehr, bessere und aktuellere Informationen in ihren Prospekten veröffentlichen. Wer gegen diese Informationspflichten verstößt, dem droht im Extremfall auch ein Vertriebsverbot der betroffenen Vermögensanlage. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann künftig die von ihr getroffenen Sanktionen auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden so frühzeitig vor unseriösen Angeboten gewarnt.
Anleger dürfen nicht durch trügerische Werbung zu Opfern von Renditeversprechen unseriöser Anbieter werden. Wir werden mit dem Gesetz daher auch die Werbung für Graumarktprodukte beschränken. Künftig ist die Werbung für Vermögensanlagen im öffentlichen Raum wie z. B. in Bussen und Bahnen oder auf Plakaten nicht mehr zulässig. Werbung in den Medien muss künftig mit einem deutlichen Warnhinweis auf die Verlustrisiken versehen sein.
Wir wollen den kollektiven Verbraucherschutz stärken. Dazu wird er ein Aufsichtsziel der BaFin. Sie kann künftig auch gegen über den Einzelfall hinausgehende Missstände im Bereich des Verbraucherschutzes vorgehen und die erforderlichen Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen.
Das Gesetz soll aber nicht bewirken, dass wünschenswerte Finanzierungen unangemessen erschwert werden. Darum enthält es Ausnahmeregelungen für Projekte genossenschaftlichen oder bürgerschaftlichen Engagements und den Bereich des Crowdfunding (Start-up-Finanzierungen).“
Die Insolvenz des Windenergiebetreibers PROKON hat mehrere 10 000 Kleinanleger um einen Großteil ihrer Ersparnisse gebracht. Mit dem Ziel, eine Wiederholung ähnlicher Geschehnisse soweit wie möglich verhindern, haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Mai 2014 ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Dieses wird mit dem nun beschlossenen Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes umgesetzt.
(PM BMJV vom 12.11.2014)