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13.07.2015
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Risikoanalyse und-identifikation
DRSC: Stellungnahme zu einem BMJV-Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat ein Konzept zur Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility- (CSR-)Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU vom 22.10.2014 zur Änderung der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU)) in deutsches Recht vorgelegt.

Mit der CSR-Richtlinie werden bestimmte große Unternehmen zur Bereitstellung von Informationen zu nichtfinanziellen Aspekten (wie Arbeitnehmer-, Umwelt- und Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption) sowie zur Diversität bei der Zusammensetzung von Aufsichts-. Leitungs- und Kontrollgremien verpflichtet.

Das DRSC befürwortet in seiner Stellungnahme an das BMJV die geplante 1:1-Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die neuen Berichtsanforderungen umsichtig in die bestehende Lageberichterstattung eingefügt werden sollten. Der text der Stellungnahme ist abrufbar unter http://www.drsc.de/docs/press_releases/2015/150709_DRSC_SN_CSR-RL.pdf

(www.drsc.de)

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