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28.11.2013
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Corporate Compliance
EU-Kommission: Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll verstärkt werden

Europäische Unternehmen sollen sich künftig besser vor Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichem Know-how schützen können.

Die EU-Kommission hat am 28.11.2013 dazu einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem Unternehmen bei Missbrauch von vertraulichen Geschäftsinformationen leichter zu ihrem Recht kommen. Eine einheitliche Begriffsklärung von "Geschäftsgeheimnis" soll geschädigten Firmen die Forderung nach Wiedergutmachung erleichtern. Zudem können Geschäftsgeheimnisse offenbarende Produkte vom Markt genommen werden.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte: „Cyber-Kriminalität und Industriespionage sind leider Teil der Realität, mit der sich Unternehmen tagtäglich konfrontiert sehen. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Gesetze mit der Zeit gehen und dass die strategischen Trümpfe unserer Unternehmen ausreichend vor Diebstahl und missbräuchlicher Nutzung geschützt werden. Ziel unseres Vorschlags ist es, das Vertrauen von Unternehmen, Kreativen, Forschern und Innovatoren in eine kooperative Innovation im gesamten Binnenmarkt zu stärken. Dies ist ein weiterer Schritt der Kommission in ihren Bemühungen, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation und intelligentes Wachstum fördert."

Die innerhalb der EU geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz vor rechtswidriger Aneignung von Geschäftsgeheimnissen sind stark fragmentiert. Einige Länder verfügen über gar keine spezifischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Für Unternehmen ist es dadurch schwierig, die Systeme anderer Mitgliedstaaten zu verstehen und Zugang zu ihnen zu erhalten. Sie scheuen davor zurück, die Zivilgerichte anzurufen, da sie sich nicht sicher sein können, dass ihre Geschäftsgeheimnisse von den Gerichten gewahrt werden. Das wirkt sich negativ auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungspartnern aus.

„Besonders wichtig ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen für kleinere, weniger gut etablierte Firmen in der EU. Sie setzen in stärkerem Maße als größere Unternehmen auf Geschäftsgeheimnisse. Zum Teil liegt dies an den Kosten einer Patenterteilung und des Schutzes vor Verletzungen ihrer Rechte. Der Verlust eines Geschäftsgeheimnisses und die Offenlegung einer wichtigen Erfindung gegenüber den Wettbewerbern bedeutet für ein KMU einen katastrophalen Wertverlust und Ergebniseinbruch. Mit den vorgeschlagenen Rechtvorschriften will die Kommission das Auskommen der Unternehmen in der EU und deren Geschäftsgeheimnisse, die daran einen zentralen Anteil haben, sichern", fügte Industriekommissar Antonio Tajani hinzu.
Als nächstes wird der Kommissionsvorschlag dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Verabschiedung im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens übermittelt.

(PM EU-Kommission vom 28.11.2013)

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