EU-Kommission: Schärfere Sanktionen gegen Insiderhandel – vier Jahre Haft für schwere Marktmanipulation
Wer Insider-Informationen geschäftlich nutzt oder die Finanzmärkte durch falsche oder irreführende Informationen manipuliert, muss in schweren Fällen künftig mit mindestens vier Jahren Haft rechnen. Das Europäische Parlament hat am 4.2.2014 einen entsprechenden Kommissionsvorschlag für verschärfte strafrechtliche Sanktionen angenommen.
Die bereits im Dezember von den Mitgliedstaaten gebilligten Regeln zeigen, dass Europa alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um gegen Insiderhandel und Marktmissbrauch auf seinen Finanzmärkten vorzugehen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass solche Verhaltensweisen - einschließlich der Manipulation von Referenzzinssätzen wie Libor und Euribor - Straftaten sind, die überall in Europa wirksam geahndet werden können.
"Heute sendet die Europäische Union ein klares Signal: Es gibt null Toleranz für Manipulation an unseren Finanzmärkten", erklärten Justizkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktkommissar Michel Barnier. "Straftäter, die sich des Marktmissbrauchs schuldig machen, werden EU-weit die volle Härte des Strafrechts zu spüren bekommen."
Die Einigung zwischen Parlament, EU-Regierungen und Kommission bedeutet konkret:
Marktmissbrauchstatbestände wie Insiderhandel, die unrechtmäßige Offenlegung von Informationen und Marktmanipulation werden EU-weit einheitlich definiert.
Es wird eine Reihe einheitlicher strafrechtlicher Sanktionen geben, darunter Geldbußen sowie Haftstrafen von vier Jahren für Insiderhandel und Marktmanipulation und zwei Jahren für die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen.
Juristische Personen (Unternehmen) werden für Marktmissbrauch haften.
Die Mitgliedstaaten müssen die Gerichtsbarkeit für diese Straftaten festlegen, wenn sie in ihrem Land erfolgen oder wenn der Täter ein Staatsangehöriger des betreffenden Landes ist.
Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, die mit diesen sehr komplizierten Fällen befasst sind, über entsprechende Kenntnisse verfügen.
(PM EU-Kommission vom 4.2.2014)
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