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28.01.2016
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Haftung und Aufsicht
EU-Kommission: Schärfere Kontrollen von PKW-Zulassungen in Folge des VW-Abgasskandals

In Folge des VW-Abgasskandals hat die EU-Kommission am 27.1.2016 Vorschläge für strengere Vorschriften für das System der Marktzulassung von Fahrzeugen vorgelegt.       

Damit sich Automobilhersteller künftig strenger an Sicherheits- und Umweltvorschriften in der EU halten, will die EU-Kommission das Typgenehmigungssystem grundlegend überarbeiten. Fahrzeugprüfungen durch nationale technische Dienste sollen unabhängiger werden, bereits angemeldete Autos stärker überwacht und das System der Typgenehmigung unter mehr europäische Aufsicht gestellt werden. Der Verordnungsvorschlag über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen geht einher mit der Einführung schärferer Emissionsprüfungen (RDE-Verfahren zur Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb). Europäisches Parlament und Rat müssen den Kommissionsvorschlägen noch zustimmen.

Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen, zuständig für Arbeitsplätze, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, erklärte hierzu: „Der VW-Abgasskandal hat deutlich gezeigt, dass das System der Marktzulassung von Fahrzeugen weiter verbessert werden muss. Damit die Kunden wieder Vertrauen zu dieser wichtigen Branche fassen, müssen wir die Vorschriften verschärfen, aber auch dafür sorgen, dass sie tatsächlich eingehalten werden.“

EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska, zuständig für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte: „Mit unseren heutigen Vorschlägen werden wir zur Steigerung der Qualität und Unabhängigkeit der Fahrzeugprüfung und zur Verbesserung der Kontrolle von bereits in Verkehr gebrachten Fahrzeugen beitragen. Zugleich führen wir die schärfsten Emissionsprüfverfahren der Welt ein und werden diese laufend verfeinern und überprüfen, um sicherzustellen, dass die strengsten Emissionsgrenzwerte wirklich erfüllt sind.“ 

Nach den derzeitigen Regelungen sind allein die nationalen Behörden für die Bescheinigung zuständig, dass ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, um auf den Markt gebracht zu werden. Ferner wird auch die Einhaltung der EU-Vorschriften durch die Hersteller nur von ihnen überwacht. Und wenn ein Auto in einem Mitgliedstaat genehmigt ist, hat es in der ganzen EU freie Fahrt.

Zwar steckt die EU den rechtlichen Rahmen ab, doch sind allein die nationalen Behörden für die Überprüfung zuständig, ob die Automobilhersteller die Vorschriften befolgen. In dem Entwurf für eine Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen wird der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung – das Kernstück des EU-Binnenmarkts – beibehalten, doch sollen zugleich die Mängel des derzeitigen Systems behoben werden.

Nach den Vorschlägen der Kommission sollen die technischen Dienste, die die Typgenehmigungen erteilen, künftig unabhängiger werden.  Werden bisher in vielen Mitgliedstaaten die technische Dienste direkt vom Fahrzeughersteller bezahlt. Die Kommission schlägt vor, das Vergütungssystem zu ändern, um finanzielle Verbindungen zwischen technischen Diensten und Herstellern zu vermeiden. Außerdem sieht der Vorschlag strengere Leistungskriterien für diese technischen Dienste vor. Um ihre Benennung zu erlangen und zu behalten, sollten sie sich künftig regelmäßig von unabhängigen Stellen prüfen lassen.

Bereits in Betrieb genommene Fahrzeuge werden nach den Vorschlägen der Kommission künftig stichprobenartig überprüft. Dies wird es ermöglichen, Abweichungen bereits frühzeitig zu erkennen. So können rasch durchgreifende Maßnahmen ergriffen werden, wenn Fahrzeuge nicht den Regeln entsprechen oder ein ernstes Sicherheitsrisiko oder eine Umweltgefährdung darstellen.

Außerdem soll die europäische Aufsicht gestärkt werden: die Kommission soll die Befugnis bekommen, die Benennung von technischen Diensten, die unzulänglich arbeiten und bei der Anwendung der Vorschriften zu nachlässig sind, auszusetzen, einzuschränken oder zu widerrufen. Künftig wird die Kommission in der Lage sein, nachträgliche Nachprüfungen vorzunehmen (durch ihre Gemeinsame Forschungsstelle) und gegebenenfalls Rückrufe zu starten. In dem Vorschlag ist vorgesehen, dass die Kommission Bußgelder verhängen kann. Sie werden die Hersteller und technischen Dienste davon abhalten, vorschriftswidrige Fahrzeuge auf den Markt zu lassen.

Das Verbot von Abschalteinrichtungen wird im Kommissionsvorschlag beibehalten und die nationalen Behörden sind verpflichtet, dieses Verbot zu überwachen und durchzusetzen. Die vorgesehene Regelung geht jedoch noch einen Schritt weiter. Nach dem Verordnungsentwurf müssen die Hersteller die Softwareprotokolle von Autos zugänglich machen. Diese Maßnahme stellt eine Ergänzung des RDE-Pakets dar: So wird es sehr schwer, Emissionsvorschriften zu umgehen. Vorgesehen ist auch die Vorschrift für Hersteller, ihre Emissionsminderungsstrategie offenzulegen, wie dies in den USA geschieht.

(PM EU-Kommission vom 27.1.2016)

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