BaFin: Rundschreiben zu Produktinformationsblättern veröffentlicht
Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den Anforderungen an Informationsblätter nach § 31 Abs. 3a WpHG veröffentlicht. Die Anforderungen des Rundschreibens sind bis zum 31.12.2013 umzusetzen.
Seit dem 1.7.2011 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei einer Anlageberatung ihren Kunden rechtzeitig vor dem Abschluss eines Geschäfts über Finanzinstrumente ein kurzes und leicht verständliches Informationsblatt über jedes Finanzinstrument zur Verfügung stellen, auf das sich eine Kaufempfehlung bezieht. In der praktischen Anwendung stellten sich verschiedene Fragen, etwa die, wie Risiken und Kosten im Informationsblatt dargestellt werden sollen oder wie bei einer telefonischen Anlageberatung vorzugehen ist. Das Rundschreiben fasst die bisherigen Erfahrungen der BaFin mit den WpHG-Informationsblättern zusammen und beantwortet häufig gestellte Auslegungsfragen. Es ist beabsichtigt, das Rundschreiben in die MaComp aufzunehmen.
(PM BaFin vom 26.9.2013)
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