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18.01.2016
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Haftung und Aufsicht
Bundeskabinett: Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen

Am 6. Januar 2016 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen. Wie zahlreiche nationale Vorschriften im Bereich der Finanzmärkte dient auch dieses Gesetz in erster Linie der Anpassung an neue europäische Vorgaben. Diese sollen die Integrität und Transparenz der Kapitalmärkte stärken und den Anlegerschutz verbessern.

Es handelt sich um die Marktmissbrauchsrichtlinie, die Marktmissbrauchsverordnung, die Zentralverwahrer- und die PRIIPs-Verordnung. Das Gesetz wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2016 verabschiedet und sieht ein abgestuftes Inkrafttreten der Regelungen vor.

Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II  (Markets in Financial Instruments Directive II) und die zugehörige Verordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) hingegen sollen erst mit einem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz umgesetzt werden, da sie voraussichtlich später anzuwenden sein werden als ursprünglich geplant.

(PM BaFin vom 15.1.2016)

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