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14.03.2016
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Risikoanalyse und-identifikation
BMJV: Referentenentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 11.3.2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht.

Mit dem Gesetzesvorhaben sollen die EU-Vorgaben betreffend die sog. Corporate-Social-Responsibility- (CSR-)Berichterstattung in deutsches Recht transformiert werden.  Die CSR-Berichterstattung umfasst gemäß der sog. CSR-Richtlinie eine nichtfinanzielle Erklärung sowie Angaben zum Diversitätskonzept der Unternehmen.

(www.drsc.de)

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