BMJV: Referentenentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 11.3.2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht.
Mit dem Gesetzesvorhaben sollen die EU-Vorgaben betreffend die sog. Corporate-Social-Responsibility- (CSR-)Berichterstattung in deutsches Recht transformiert werden. Die CSR-Berichterstattung umfasst gemäß der sog. CSR-Richtlinie eine nichtfinanzielle Erklärung sowie Angaben zum Diversitätskonzept der Unternehmen.
(www.drsc.de)