Privacy Shield: EuGH untersagt Übermittlung personenbezogener Daten auf Basis des sogenannten Privacy Shields in die USA
Nach einem aktuellen Urteil des EuGH dürfen personenbezogene Daten nicht mehr auf Basis des sogenannten Privacy Shields in die USA übermittelt werden. Die Entscheidung betrifft potenziell alle Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten im EU-Wirtschaftsraum, deren personenbezogene Daten an Mutter- oder Tochtergesellschaften oder an Dienstleister in den USA übermittelt werden.
Laut EuGH-Urteil müsse bei Übertragung personenbezogener Daten in ein Drittland ein Schutzniveau gewahrt werden, das dem der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht. Davon könne angesichts der Rechtslage in den USA nicht ausgegangen werden, weswegen auch der Privacy Shield ungültig sei.