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10.10.2014
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Corporate Compliance
Regierungskommission DCGK: Präzisierung der Kodex-Mustertabellen zur Vorstandsvergütung

Die von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex angekündigten Präzisierungen der Erläuterungen der Mustertabellen für die Vorstandsvergütung, die sich in der Anlage zum Kodex befinden, wurden am 30.9.2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die an wenigen Stellen ergänzten Erklärungen dienen der Klarstellung, welche Angaben zur Vergütung in den Tabellen empfohlen werden, wie diese zu verstehen sind und dargestellt sein sollen. Die Präzisierungen sind auf der Website der Kodex-Kommission (www.dcgk.de) verfügbar. Die im Sommer 2013 im Zuge der Anpassungen von Kapitel 4.2 „Vorstand – Zusammensetzung und Vergütung“ als Empfehlung in den Anhang des Kodex aufgenommenen Mustertabellen für die Vorstandsvergütung ebenso wie der Text des Kodex bleiben unverändert. Wie bereits im Frühjahr angekündigt, hat die Kommission in diesem Jahr am Kodex weder Änderungen noch Ergänzungen vorgenommen. Mit den präzisierten Erläuterungen wird u. a. klargestellt, wo und wie Deferrals, also Anteile einjähriger variabler Vergütung, die aufzuschieben sind und die nicht unmittelbar ausbezahlt werden, in den Mustertabellen abgebildet werden sollen. Zudem wird der Ausweiszeitpunkt der zugeflossenen einjährigen und mehrjährigen variablen Vergütung vereinheitlicht. Leistungen Dritter, die bereits in Ziffer 4.2.3 DCGK aufgegriffen wurden, sollen explizit genannt werden, sofern sie mit der Vorstandstätigkeit zusammenhängen. Schließlich wurde in der Fußnote zur Mustertabelle 1 der Zusatz „(rev. 2011)“ bzw. „R“ bei IAS 19 gestrichen, um die Mustertabellen bei einer weiteren Revision des Standards sprachlich nicht anpassen zu müssen.

(PM Regierungskommission DCGK vom 30.9.2014)

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