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28.06.2021
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Wertpapierinstitutsgesetz: Neue Regelung in Kraft

Der deutsche Gesetzgeber setzt die Richtlinie 2019/2034 IFD in einem gemeinsamen Gesetzeswerk mit dem Inhalt der ohnehin unmittelbar ab dem 26. Juni 2021 geltenden Verordnung 2019/2033 IFR um: Das Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (Wertpapierinstitutsgesetz – WpIG). Es dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 (Investment Firm Directive – IFD). Gleichzeitig tritt die Verordnung (EU) 2019/2033 (Investment Firm Regulation – IFR) in Kraft. Die IFR ist als Europäische Verordnung in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

Dabei sind die Regelungen so angelegt, dass es proportional zur Größe der Wertpapierinstitute zu einer intensiveren Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt.

Bisher unterlagen Wertpapierfirmen den Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Hinzu kommen diverse Durchführungsverordnungen. Es galten damit prinzipiell die gleichen Bestimmungen wie für die Banken – allerdings mit zahlreichen Ausnahmen für Wertpapierinstitute, um die Verhältnismäßigkeit zu waren. Künftig werden nur noch die großen Wertpapierfirmen den auch für die Banken geltenden Bestimmungen des KWG und der CRR unterfallen.

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