OLG Celle: Mit manipulierter Abgassoftware behaftete Fahrzeuge
Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 30.6.2016 – 7 W 26/16 – wie folgt entschieden:
1. Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgassoftware sind im Sinn des § 434 Abs. 1 BGB mangelbehaftet.
2. Eine objektive Unmöglichkeit der Nachbesserung ist auch dann anzunehmen, wenn der Mangel als solcher einschließlich seiner Ursache zwar beseitigt werden kann, dies aber nur unter Zurückbleiben einer technischen und/oder merkantilen Wertminderung möglich ist.
3. Der Vertragshändler muss sich das Wissen des Pkw-Herstellers nicht zurechnen lassen.