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03.11.2016
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Corporate Compliance
BReg : Menschenrechtsverletzungen von Firmen

Die Bundesregierung will sicherstellen, dass die IGWG (Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights) konsensuell an der Implementierung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte - den sog. Ruggie-Prinzipien - arbeitet und nicht zur Polarisierung des Menschenrechtsrates beiträgt. Außerdem hält sie eine breite Einbeziehung aller relevanten Stakeholder - also Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften - für notwendig, schreibt sie in einer Antwort (18/10157) auf eine Kleine Anfrage (18/9629) der Fraktion Die Linke.

Die Fragesteller hatten kritisiert, dass die Bundesregierung sich bislang nicht an den Diskussionen der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates beteilige. Deren Ziel ist es, ein rechtsverbindliches Instrument zu schaffen, das ermöglicht, Unternehmen für Menschenrechtsvergehen zur Verantwortung zu ziehen.

Die Bundesregierung betont, dass sie die Arbeit der IGWG aufmerksam beobachte. Gemeinsam mit den europäischen Partnern habe sie im vergangenen Jahr mehrere Elemente aufgezeigt, die aus ihrer Sicht notwendige Voraussetzungen für eine konstruktive Arbeit der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe seien. Im Vordergrund stehe für sie im Einklang mit den Ruggie-Prinzipien die Frage, "wie deutsche Unternehmen dabei unterstützt und befähigt werden können, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden, und wie so die menschenrechtliche Lage auch mit Blick auf wirtschaftliche Aktivitäten gemeinsam mit Unternehmen weltweit verbessert werden kann". Ihr sei es ein wichtiges Anliegen, das Thema durch einen breiten, partnerschaftlichen Ansatz voranzubringen und dabei die Wirtschaft als Partner einzubeziehen.

(hib-Meldung vom 2.11.2016)

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