EU-Kommission: Mehr Investitionen durch neue Aufsichtsregeln für Banken und Versicherer
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben neue Aufsichtsregeln für Banken und Versicherer verabschiedet.
Diese Detailregelungen (sogenannte delegierte Rechtsakte) sollen zu sicheren und transparenten Verbriefungsmärkten in Europa beitragen, ausreichend liquide Bankenaktiva in Krisenzeiten sicherstellen und internationale Vergleichbarkeit der Verschuldungsquoten von Banken gewährleisten.
EU-Finanzmarktkommissar Jonathan Hill erklärte am 12.1.2015: "Es sind gute Nachrichten für das Investitionsklima in Europa, dass eine Einigung auf diese Regeln erreicht wurde. Sie machen den Finanzsektor robuster, unterstützen aber auch die Bemühungen, Jobs, Wachstum und Investitionen zu fördern. Die Vielfalt unseres Finanzsektors wird ebenso berücksichtigt wie die Bedeutung bestimmter Finanzinstrumente, besonders hochwertige Verbriefungen. Indem sie sichere und transparente Verbriefungen fördern, machen die neuen Regeln langfristige Investitionen attraktiver. Dies sind erste Schritte, die wir im Rahmen unserer Arbeit für eine Kapitalmarktunion weiterentwickeln werden, um das Wachstum anzukurbeln."
Die delegierten Rechtsakte ergänzen die Kapital- und Aufsichtsregeln für Versicherer (Solvency II), die am 1. Januar 2016 angewendet werden. Die Regeln für ausreichend liquide Bankenaktiva gelten ab 1. Oktober 2015.
(PM EU-Kommission vom 12.1.2015)