BaFin: Maßnahmen gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern veröffentlicht
Die BaFin veröffentlicht ab sofort bestimmte Maßnahmen, die sie gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern verhängt, auf ihrer Webseite. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 60b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG).
(PM BaFin vom 18.5.2015)