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Nachrichten
19.05.2015
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Haftung und Aufsicht
BaFin: Maßnahmen gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern veröffentlicht

Die BaFin veröffentlicht ab sofort bestimmte Maßnahmen, die sie gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern verhängt, auf ihrer Webseite. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 60b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Veröffentlicht werden Maßnahmen wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz, die dazu erlassenen Rechtsverordnungen oder die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Credit Requirements Regulation - CRR).

(PM BaFin vom 18.5.2015)

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