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24.08.2015
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Haftung und Aufsicht
BayLDA: Kundendaten beim Unternehmensverkauf - ein Datenschutzproblem

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat Verkäufer und Käufer eines Unternehmens wegen eines Verstoßes gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften im Umgang mit Kundendaten mit einem erheblichen - mittlerweile unanfechtbaren - Bußgeld belegt.

Kundendaten haben für Unternehmen oft einen erheblichen wirtschaftlichen Wert, insbesondere wegen der Möglichkeit der persönlichen Werbeansprache. Stellt ein Unternehmen seinen Betrieb ein, versucht es häufig, werthaltige Wirtschaftsgüter („Assets“) entgeltlich an ein anderes Unternehmen im Wege eines sog. Asset Deals zu veräußern. Ähnlich versuchen auch Insolvenzverwalter eines insolventen Unternehmens, die Kundendaten, die oft noch den einzigen relevanten Wert darstellen, bestmöglich zu verkaufen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten.

(PM BayLDA vom 30.7.2015)

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