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26.05.2014
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Veranstaltungshinweis: Korruptionsprävention und Transparenz in Behörden am 25.6.2014 in Berlin

Korruption ist ein Thema, das auf allen staatlichen Ebenen Bedeutung hat, das durch prominente Skandale ins öffentliche Bewusstsein drängt und dort nachhaltige Eindrücke hinterlässt. Wähnte man lange Zeit, Deutschland sei vom Problem der Korruption nur marginal betroffen, sprechen die Fakten der Ermittlungsbehörden und die vermuteten Dunkelziffern eine andere Sprache. Korruption schwächt Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig und schädigt das Ansehen des Staates sowie seiner Glieder.

Die zunehmenden Erkenntnisse im Bereich der Korruption verdeutlichen, dass es eine Vielzahl an organisatorischen und regulativen Präventionsmaßnahmen für die öffentliche Hand gibt, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Ansatzpunkte und Zielrichtungen im Detail sinnvoll ergänzen und effektiv sind. Einzelne Maßnahmen sind Gegen-stand vielfältiger politischer Überlegungen und Diskussionen. Manche Behörden versuchen, vor allem wenn es besondere Vorkommnisse gegeben hat, ein umfassendes Paket an Präventionsmaßnahmen zu schnüren, allerdings ist insgesamt noch eine gewisse Zurückhaltung und auch Skepsis zu diesem Thema zu verzeichnen.

Das vom Behörden Spiegel veranstaltete Seminar möchte einen Gesamtüberblick über die wesentlichen derzeit praktizierten und diskutierten Maßnahmen im Bereich Korruptionsprävention geben und dazu ermutigen, diese in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Behörde oder Institution auch umzusetzen.

Fachliche Leitung und Moderation:
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune, Ombudsfrau zur Korruptionsprävention, Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD

Modul I, 9.30 – 11.00 Uhr:

Einführung
Das erste Modul stellt einführend den Sachstand hinsichtlich des Umfangs und der Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Dienst dar. Der Referent setzt sich insbesondere mit folgenden Fragen auseinander:
• In welchen Formen tritt Korruption in Erscheinung, wer sind die Täter und welche Motive haben sie?
• Welche Bereiche im öffentlichen Dienst sind besonders korruptionsgefährdet bzw. korruptionsanfällig?
• Wo steht/en Deutschland / die Bundesländer im Hinblick auf Korruptionsdelikte (Ermittlung, Verfolgung, Strafmaß) im internationalen Vergleich?

Referent:
Oberstaatsanwalt Frank Winter, Staatsanwaltschaft Neuruppin

Modul II, 11.15 – 12.45 Uhr

Behördeninterne Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Im zweiten Modul geht es einerseits um die gesetzlichen und administrativen Vorgaben, welche die Korruptionsprävention erforderlich machen, wie etwa das Beamten- und Dienstrecht, sowie andererseits um die regulativen, organisatorischen und personellen Maßnahmen innerhalb einer Behörde, die der Korruptionsprävention dienen. Zu den behördeninternen Maßnahmen gehören insbesondere:
• Analyse der besonders korruptionsgefährdeten Abteilungen / Dezernate / Referate
• Grundsätzliche Trennung von Planung, Vergabe und Abrechnung
• Personalrotation und Personalauswahl
• Transparente Aktenführung im Sinne umfassender Dokumentationspflichten
• Mehraugenprinzip
• Allgemeine Vorgangskontrolle, Dienst- und Fachaufsicht
• Sensibilisierung der Mitarbeiter durch Aus- und Fortbildung

Referent:
Ministerialdirigent Hans-Jörg Schäper, Ständiger Vertreter des Abteilungsleiters 6, Bundeskanzleramt

Modul III, 13.45 – 15.15 Uhr:

Ansprechpartner zur Korruptionsprävention und Hinweisgebersysteme
Im dritten Modul geht es um die Darstellung der personalisierten und elektronischen Hinweisgebersysteme, die in Zeiten stetiger Forderungen nach einem umfangreicheren Schutz für Whistleblower an Bedeutung gewinnen. Zudem geht es um die Kooperation sowie die Kompetenzabgrenzung zwischen verwaltungsinternem Antikorruptionsbeauftragten und der externen Ombudsperson. Der Referent setzt sich insbesondere mit folgenden Fragen auseinander:
• Welche Vorzüge haben personalisierte, welche elektronische Hinweisgebersysteme?
• Wie arbeiten und wirken externe Ombudspersonen?
• Welche Kompetenzen und Aufgaben hat der interne Antikorruptionsbeauftragte?

Referent:
Rechtsanwalt Dr. Alexander von Negenborn, Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD, Berlin

Modul IV, 15.30 – 17.00 Uhr:

Vertragliche Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Im vierten Modul wird erläutert, mit welchen Verhaltensweisen gegenüber (potentiellen) Auftragnehmern die Verwaltung deutlich machen kann, dass sie Korruption nicht duldet. Hier stehen vor allem drei Instrumente im Vordergrund:
• Die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bezieht sich auf die einzelnen Mitarbeiter eines Unternehmens, dem ein Auftrag zur Ausführung von Aufgaben der öffentlichen Hand erteilt wurde.
• Die Antikorruptionsklausel kann Vertragsbestandteil eines Werk- oder Dienst-leistungsvertrages mit einem Unternehmen, das Auftragnehmer ist, sein. Sie begründet zusätzliche Haftungs- und Kündigungsmöglichkeiten bei Zuwider-handlung.
• Die gegenseitige Verpflichtung der Vertragsparteien zum Verzicht auf korrumpierendes Verhalten im Rahmen einer Integritätsvereinbarung schafft zudem weitere Möglichkeiten der Kontrolle durch externe Beobachter.

Referent:
Rechtsanwalt Dr. Christian Lantermann, Mitglied des Vorstandes von Transparency International Deutschland e.V.

Ort:
Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de

Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=707

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