Lieferkettengesetz: Koalition einigt sich auf entschärfte Version
Die Große Koalition hat sich am 11. Juni 2021 auf ein gemeinsames Lieferkettengesetz verständigt. Das Gesetz stand zwischenzeitlich auf der Kippe, da die Union Nachbesserungsbedarf bei Haftungsfragen für die deutschen Unternehmen sah. Nun haben sich die Koalitionäre auf den Ausschluss der zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen geeinigt. Aber auch in vielen andere Punkten wurde das Gesetz gegenüber den ursprünglichen Plänen entschärft: Zum Beispiel sind deutsche Unternehmen nur für ihren direkten Vertragspartner unmittelbar verantwortlich, nicht für Sub-Unternehmer.
Das Lieferkettengesetz wird für alle größeren Unternehmen mit Sitz in Deutschland gelten – ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Nach Berechnungen der Bundesregierung werden in der ersten Stufe etwas mehr als 900, später rund 4800 Unternehmen unter die Regelung fallen.