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15.10.2014
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Haftung und Aufsicht
EU-Kommission: Kartellstrafe gegen Telekom wegen Marktmissbrauch im slowakischen Breitbandmarkt verhängt

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) eine Geldbuße von insgesamt fast 70 Mio. Euro gegen die Slovak Telekom  und ihre Muttergesellschaft, die Deutsche Telekom AG, verhängt.

„Slovak Telekom hat mit ihrer Strategie mehr als 5 Jahre lang den Wettbewerb auf dem Breitbandmarkt in der Slowakei auf Kosten des Wettbewerbs und der Verbraucher verfälscht. Als Muttergesellschaft mit maßgeblichem Einfluss auf ihre Tochtergesellschaft wurde auch die Deutsche Telekom für das missbräuchliche Verhalten haftbar gemacht“, sagte der für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia.                         

Die Slovak Telekom, die fast 39 Mio. Euro bezahlen muss, hat mehr als fünf Jahre lang systematisch ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, um Wettbewerber von dem slowakischen Markt für Breitbanddienste auszuschließen. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass die Slovak Telekom Wettbewerbern einen entbündelten Zugang zu ihren Teilnehmeranschlüssen verweigert und eine Margenbeschneidung gegenüber alternativen Anbietern bewirkt hat.                            

Der Deutschen Telekom hat die EU-Kommission als Muttergesellschaft eine Geldbuße von rund 31 Mio. Euro auferlegt. Die Deutsche Telekom hat maßgeblichen Einfluss  auf ihre slowakische Tochtergesellschaft und ist auch für deren Verhalten verantwortlich. Sie ist mit 51 Prozent der Aktien Mehrheitsaktionärin bei Slovak Telekom. Zudem verfügt die Deutsche Telekom über eine Reihe von Sonderrechten, zum Beispiel das Recht, die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zu ernennen und über alle Managementfragen bei der Slovak Telekom unterrichtet zu werden.                            

Der Deutschen Telekom wurde zusätzlich eine Geldbuße von rund 31 Mio. Euro auferlegt, um eine ausreichende Abschreckung zu gewährleisten und ihr wiederholtes missbräuchliches Verhalten (Rückfälligkeit) zu ahnden, da sie bereits 2003 wegen einer Margenbeschneidung auf den Breitbandmärkten in Deutschland mit einer Geldbuße belegt worden war.

(PM EU-Kommission vom 15.10.2014)

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