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15.12.2014
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Haftung und Aufsicht
EU-Kommission: Kartellbußen gegen fünf Hersteller von Briefumschlägen verhängt

Die Europäische Kommission hat gegen die Unternehmen Bong (Schweden), GPV und Hamelin (beide Frankreich), Mayer-Kuvert (Deutschland) und Tompla (Spanien) Geldbußen von insgesamt 19,5 Mio. Euro verhängt, weil sie durch Preisabsprachen und Aufteilung der Kunden für bestimmte Arten von Briefumschlägen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben.        

Die Manager der Unternehmen hatten sich bei konspirativen Treffen an Golf- und Minigolfplätzen abgesprochen.
Aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission bei den Ermittlungen erhielten Tompla, Hamelin und Mayer-Kuvert/GPV nach der Kronzeugenregelung von 2006 Geldbußenermäßigungen (Mayer-Kuvert erwarb die am Kartell beteiligten Unternehmenseinheiten von GPV nach Ende des Kartells). Da alle am Kartell beteiligten Unternehmen dem Vergleichsverfahrens zugestimmt hatten, wurden ihre Geldbußen jeweils um weitere 10 Prozent ermäßigt.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Mehr als vier Jahre lang haben diese Umschlaghersteller, anstatt in fairen Wettbewerb zu treten, künstliche Preiserhöhungen in einer Reihe von Mitgliedstaaten vereinbart. Jeder benutzt Briefumschläge. Wenn Unternehmen mithilfe von Kartellen die Preise von Waren des täglichen Gebrauchs in die Höhe treiben, geschieht das auf Kosten von Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger. Die Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung von Kartellen zielen auf die Ahndung solcher Verhaltensweisen und auf Abschreckung ab, um die Verbraucher vor Schaden zu bewahren. In dieser Sache haben wir den Umschlag verschlossen, versiegelt und mit einer klaren Botschaft an den Absender zurückgeschickt: Kein Betrug am Kunden, lasst die Finger von Kartellen.“

Im September 2010 leitete die Kommission von Amts wegen eine Untersuchung ein. Dabei stellte sie fest, dass das Kartell der Aufteilung von Kunden und der Absprache der Preise für Standard- und Katalogumschläge sowie bedruckte Spezialumschläge diente. Die Umschläge wurden meist von Schreibwarengroßhändlern und großen Vertriebsunternehmen in Dänemark, Frankreich, Deutschland, Norwegen, Schweden und im Vereinigten Königreich erworben. Bei mehreren multilateralen und bilateralen Treffen auf höchster Führungsebene sprachen die Kartellteilnehmer ihre Angebote für Ausschreibungen großer europäischer Kunden ab, vereinbarten Preiserhöhungen und tauschten vertrauliche Geschäftsinformationen aus.
Die Zuwiderhandlung begann im Oktober 2003 (nur Hamelin stieß erst im November 2003 dazu) und wurde von allen Kartellbeteiligten bis April 2008 fortgesetzt.

(PM EU-Kommission vom 11.12.2014)

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