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27.02.2015
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Risikoanalyse und-identifikation
Bundesregierung: IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt

Die Bundesregierung will die Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Systeme) in Deutschland verbessern und hat dazu den Entwurf eines „IT-Sicherheitsgesetzes“ (18/4096) vorgelegt. Er enthält unter anderem Anforderungen an die IT-Sicherheit sogenannter „Kritischer Infrastrukturen“, also der Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind.

Deren Betreiber sollen dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen sollen dort ausgewertet und den Betreibern zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden. Die Betreiber leisteten insoweit durch die Meldepflicht einen eigenen Beitrag zur IT-Sicherheit und bekämen „ein Mehrfaches an Informationen und Know-how zurück“, heißt es in der Vorlage. Gleichzeitig werde die Beratungsfunktion des BSI in diesem Bereich gestärkt.

Um den Schutz der Bürger zu verbessern, sollen die Telekommunikationsanbieter laut Entwurf verpflichtet werden, IT-Sicherheit „nach dem Stand der Technik“ zu gewährleisten. Zudem sollen sie IT-Sicherheitsvorfälle, die zu einem unerlaubten Zugriff der Nutzer oder einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führen können, unverzüglich über die Bundesnetzagentur an das BSI melden und betroffene Nutzer über bekannte Störungen informieren, die durch Schadprogramme auf den datenverarbeitenden System der Nutzer hervorgerufen werden.

Ferner soll der Anteil des BSI an der Erstellung des Sicherheitskatalogs für Telekommunikationsnetzbetreiber der Vorlage zufolge ausgebaut werden. Zudem soll das Bundeskriminalamt „im Bereich Cyberkriminalität angesichts der zunehmenden Zahl von IT-Angriffen gegen Bundeseinrichtungen und gegen bundesweite Kritische Infrastrukturen in seinen Rechten gestärkt“ werden.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf „die Initiative der Bundesregierung zur Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen und zum verstärkten Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet“. Zugleich bittet er unter anderem darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür zu sorgen, dass „eine weitere Konkretisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen“ erfolgt. In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, dass die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in dem Gesetzentwurf verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Durch eine weitergehende Konkretisierung der Rechtsbegriffe entstünde die Gefahr, dass konkrete künftige Entwicklungen nicht mehr erfasst werden könnten. Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe mache den Gesetzentwurf demgegenüber „zukunfts- und technologieoffen“.

(hib-Meldung vom 27.2.2015)

Hinweis der Redaktion: Vgl. zum neuen IT-Sicherheitsgesetz und Sicherheitskatalog auch den Beitrag von Giebichenstein/Schirp in CB 3/2015 (VÖ: 3.3.2015).

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