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10.06.2015
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Haftung und Aufsicht
Bundesregierung: Haftungsrisiken beim Textilbündnis

Die Bundesregierung sieht „unkalkulierbare Haftungsrisiken“ als einen der Gründe, dass größere Unternehmen dem von ihr initiierten Textilbündnis bisher nicht beigetreten sind. Weitere Gründe seien „mögliche Wettbewerbsverzerrungen, unter anderem wegen fehlender Internationalisierung“, teils unpräzise Formulierungen im Aktionsplan sowie „fehlender Bündnisgeist im Sinne einer kollektiven Verantwortung“, heißt es in der Antwort (18/5017) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4748). „Die durch den Steuerungskreis am 13. April 2015 beschlossenen Anpassungen des Aktionsplans konnten die oben genannten Eintrittsbarrieren beseitigen und damit den Weg für einen breiten Beitritt der Wirtschaft in das Bündnis ebnen“, schreibt die Bundesregierung.

Ein Monitoring- und Berichtssystem des Bündnisses befinde sich derzeit noch in der Konzipierungsphase. Inwieweit Unternehmen ihre Lieferketten offenlegen müssen, werde in diesem Rahmen noch zu bestimmen sein. Der überarbeitete Aktionsplan sehe jedoch vor, dass „bei einer ausbleibenden oder unzureichenden Zielverfolgung Sanktionen bis hin zum Ausschluss ausgesprochen werden können.“ Ein entsprechender Sanktionsmechanismus sei im weiteren Prozess zu entwickeln. Die Kosten des im Oktober 2014 vom Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller (CSU), initiierten Textilbündnisses (Sektorvorhaben „Nachhaltigkeit und Standards in globalen Lieferketten“) beziffert die Bundesregierung im Rahmen der Planung auf bisher 730.000 Euro.

(hib-Meldung vom 10.6.2015)

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