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28.01.2014
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Haftung und Aufsicht
BGH: Haftung für Beratungsverschulden bei gestaffelter Einschaltung selbständiger Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Bei gestaffelter Einschaltung mehrerer selbständiger Wertpapierdienstleistungsunternehmen haftet das kundenfernere Unternehmen nicht gemäß § 128 HGB analog für ein Beratungsverschulden des kundennäheren Unternehmens, weil die Unternehmen auch beim Vorliegen von Vertriebsabsprachen regelmäßig keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden.

BGH, Urteil vom 12.11.2013 – XI ZR 312/12

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