BMJV : Fragen und Antworten zur Regulierung des "Grauen Kapitalmarkts"
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes beschlossen. Mit den neuen Regelungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor hochriskanten und intransparenten Finanzprodukten geschützt werden. Der Entwurf sieht mehr und aktuellere Informationen für Anleger sowie Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Anbieter von Vermögensanlagen vor.
Warum das Gesetz notwendig ist und was genau geregelt wird, wird nun in einem "Fragen und Antworten"-Katalog übersichtlich dargestellt, die Sie unter www.bmjv.de abrufen können.
(PM BMJV vom 13.1.2015)