Bundestag: Forderung nach mehr Verantwortung für Unternehmen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur Verankerung verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zu erarbeiten. Wie die Abgeordneten in einem Antrag (18/10255) ausführen, soll dieses Gesetz unter anderem eine fortlaufende, menschenrechtsbezogene Risikoanalyse, geeignete Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und wirksame Abhilfemaßnahmen bei Menschenrechtsverstößen festschreiben. Kriterien wie Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl sollten berücksichtigt werden.
Außerdem soll die Bundesregierung die Klagemöglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die von Unternehmen verursacht wurden, verbessern und kollektive Klagemöglichkeiten schaffen. Gegen Unternehmen soll sie bei Verstößen gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten wirksame Sanktionsmöglichkeiten verankern.
Zur konsequenten Umsetzung der „Guiding Principles on Business and Human Rights“ der Vereinten Nationen seien gesetzliche Verbesserungen erforderlich, "um einen klaren rechtlichen Rahmen für die menschenrechtlichen Auswirkungen von transnationalen Aktivitäten von Unternehmen zu schaffen", heißt es in der Begründung des Antrags. Konkret bedürfe es einer Verbesserung von Klagemöglichkeiten für die Opfer von Unternehmenshandeln sowie eines Gesetzes über die unternehmerische Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte.
„Staaten müssen (...) gesetzgeberisch tätig werden und Verhaltensmaßstäbe gesetzlich festschreiben, wenn es zu menschenrechtlich nachteiligen Auswirkungen durch die Geschäftspraxis von Konzernen kommt“, betonen die Abgeordneten. Der deutsche Gesetzgeber verfüge hierbei über einen völkerrechtlich gebotenen Regelungszugriff auf alle inländischen natürlichen und juristischen Personen und somit die in Deutschland ansässigen Unternehmen.
(hib-Meldung vom 17.11.2016)