BGH : Faktischer GmbH-Geschäftsführer als Täter einer Insolvenzverschleppung
Mit Beschlüssen vom 18.12.2014 – 4 StR 323/14 und 4 StR 324/14 - hat der BGH entschieden: Der faktische Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann Täter einer Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO sein.