BUJ: Fachgruppe Compliance plädiert für Kronzeugenregelung in der Compliance
Die Fachgruppe Compliance im Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) hat in Zusammenarbeit mit dem Passauer Strafrechtslehrer Professor Dr. Werner Beulke einen eigenen Gesetzesvorschlag für ein modernes Unternehmens‐Sanktionsrecht erarbeitet.
Die vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) setzen auf ein Anreizsystem. Unternehmen sollen angehalten werden, durch effektive Compliance‐Arbeit Wirtschaftsstraftaten zu verhindern bzw. intern entdecktes Fehlverhalten aufzuklären und den Behörden gegenüber offenzulegen; im Gegenzug werden die Compliance‐Maßnahmen im Falle eines Verstoßes bei der Bußgeldfestsetzung berücksichtigt, bis hin zu einem Absehen von einer Sanktionierung des Unternehmens. Weiterhin enthält der Gesetzesvorschlag erstmals Grundelemente für ein effektives Compliance‐System, die auch für kleine und mittelständische Firmen umsetzbar sind und somit Rechtssicherheit vermitteln.
Das Wirtschaftsstrafrecht und die Compliance haben in den letzten Jahren wie kaum ein anderes Rechtsgebiet an Bedeutung für Unternehmen gewonnen. Die Diskussion über eine Anpassung der Regelungen zur Sanktionierung von Unternehmen wurde zuletzt durch den Vorschlag des nordrhein‐westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) für ein eigenes Unternehmensstrafrecht sowie entsprechende Reformankündigungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien beflügelt. Nach Ansicht der Fachgruppe Compliance BUJ ist hierzu jedoch kein dem deutschen Rechtssystem fremdes Unternehmensstrafrecht erforderlich, sondern vielmehr eine Anpassung der bisherigen Regelungen im Ordnungswidrigkeitenrecht ausreichend, wie Dr. Klaus Moosmayer, Leiter der Fachgruppe, betont: „Die Investition der Unternehmen in die Prävention gegen Wirtschaftsstraftaten und deren Aufdeckung muss belohnt werden. Deshalb schlagen wir vor, Compliance‐Maßnahmen bei der Bußgeldbemessung zu berücksichtigen und die freiwillige Offenlegung von entdeckten Gesetzesverstößen durch eine Bußgeldimmunität zu honorieren.“
BUJ-Präsidentin Elisabeth Roegele dankte der Fachgruppe Compliance und Herrn Professor Beulke für ihre Arbeit: „Ich bin mir sicher, dass dieser Vorschlag ein wichtiger Beitrag in der kommenden rechtspolitischen Diskussion sein wird, gerade weil er von namhaften Unternehmensjuristen mit großer Praxiserfahrung zusammen mit einem renommierten Wissenschaftler verfasst wurde.“
(PM BUJ vom 29.4.2014)
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