Bundestag: Exportkontrollen von Dual-Use-Gütern
Bestimmte Gruppen von Gütern der Telekommunikationsüberwachung unterliegen schon seit längerem der Exportkontrolle. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2067neu) zu doppelverwendungsfähigen (dual use) Überwachungstechnologien mit. Die Exportkontrolle gelte z. B. für zu militärischen Zwecken konstruierte Systeme zum Überwachen und Stören von Telekommunikation. Außerdem würden Güter als Dual-Use-Güter erfasst, wenn sie in der entsprechenden EU-Verordnung expliziert aufgeführt seien oder wenn sie die verschlüsselte Übertragung von abgehörten Daten u. a. über das Internet oder das „Hacken“ einer verschlüsselten Datenübertragung ermöglichen.
(hib-Meldung vom 19.9.2014)