BGH: Europäischer Vollstreckungstitel
Der BGH hat mit Beschluss vom 24.4.2014 - VII ZB 28/13 - entschieden: Wird in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Titel als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, findet eine ordre public-Überprüfung im Vollstreckungsstaat nicht statt.
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