Europarat: Empfehlung zum Whistleblowerschutz verabschiedet
Der Ministerausschuss des Europarats hat eine offizielle Empfehlung zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet. Mit ihr werden die 47 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, aufgefordert, einen gesetzlichen und institutionellen Rahmen bereitzustellen, der Menschen schützt, die auf Verletzungen und Gefährdungen des Öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit ihrer Arbeit hinweisen (erfasst sind hierbei u.a. Verletzungen der Rechtsordnung und der Menschenrechte sowie Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt) oder Informationen hierzu öffentlich machen.
Die Empfehlung des Europarates beinhaltet insgesamt 29 Prinzipien und umfasst Whistleblowing durch bezahlte und unbezahlte, gegenwärtige und frühere Beschäftigte sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor. Die Mitgliedstaaten sollen den Schutz der Rechte und Interessen der Whistleblower sicherstellen und zugleich Maßnahmen ergreifen, um Whistleblowing zu erleichtern. Letzteres vor allem im Hinblick auf interne Meldungen und Hinweise an zuständige staatliche Stellen. Betont wird, dass Whistleblowing eine Form der Ausübung des europäischen Grundrechts auf Meinungsfreiheit darstellt und daher auch öffentlich erfolgen kann.
Bemerkenswert an der Empfehlung des Europarates sind vor allem die klare Verpflichtung der Adressaten von Whistleblowing den Hinweisen nachzugehen und den Whistleblower zu informieren sowie die Aufforderung an die Mitgliedstaaten gutgläubige Whistleblower vor jeder Form von Benachteiligung zu schützen und insoweit effektiven Rechtsschutz bereitzustellen. Dabei soll der Arbeitgeber im Streitfalle nachweisen müssen, dass eventuelle Sanktionen, die er verhängt, nicht durch das Whistleblowing motiviert waren. Schließlich ermuntert der Europarat die Staaten auch zur Schaffung kostenloser Beratungsangebote für Whistleblower und Menschen, die es werden könnten, und zu Aufklärungskampagnen über die positiven Effekte und zur Steigerung der Akzeptanz von Whistleblowing.
Guido Strack, der Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerk e.V., der im letzten Jahr an einer Sachverständigenanhörung des Europarates teilgenommen hatte, zeigte sich erfreut über die Empfehlung des Europarates: „Wie zuvor schon das Europäische Parlament, haben jetzt auch die Vertreter der Regierungen im Europarat klar Stellung bezogen und fordern einen besseren gesetzlichen Schutz für Whistleblower. Den Empfehlungen des Europarats sollen die nationalen Regierungen möglichst bald nachkommen. Das gilt auch und gerade für Deutschland. Die im Koalitionsvertrag dafür formulierte Bedingung eindeutiger internationaler Vorgaben ist nunmehr unzweifelhaft gegeben.“ Zugleich verwies Strack darauf, dass Whistleblower-Netzwerk bereits im Jahre 2011 einen konkreten Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz öffentlicher Interessen durch Förderung und Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing-Gesetz)“ vorgelegt hatte, mit dessen Einführung die Empfehlungen des Europarates in nationales Recht umgesetzt werden könnten.
(PM Whistleblower-Netzwerk e.V. vom 5.5.2014)
Vgl. zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland auch die Beiträge von Strack (CB 4/2014, 113) sowie Ghahreman (CB 5/2014, 156).
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