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20.08.2014
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Haftung und Aufsicht
Bundesregierung: EU-Staatsanwaltschaft in deutschem Interesse

Die geplante europäische Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Straftaten „zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union“ ist auch in deutschem Interesse“, da Deutschland der größte Netto-Zahler der EU ist. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2069) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1625). In dieser setzt sich die Fraktion kritisch mit den weitreichenden Kompetenzen , dem organisatorischen Aufbau, den rechtsstaatlichen Standards und der parlamentarischen Kontrolle der geplanten EU-Staatsanwaltschaft auseinander.

Laut der Europäischen Kommission ist die Errichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft notwendig, um Defizite bei der Verfolgung von Straftaten zum finanziellen Nachteil der EU auszugleichen. Als größter Netto-Zahler der EU liege es auch in deutschem Interesse, so die Bundesregierung, diese Vergehen besser zu bestrafen. Eine genaue Liste zu verfolgenden Straftaten werde zurzeit noch erarbeitet, die geplante EU-Staatsanwaltschaft solle aber bei Betrugsdelikten sowie bei Geldwäsche, Bestechlichkeit und Untreue zuständig sein. Nach Ansicht der Bundesregierung sollen allerdings die bisherigen europäischen Strafverfolgungsbehörden Europol, die europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit Eurojust sowie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ihre Zuständigkeiten behalten.

(hib-Meldung vom 18.8.2014)

Vgl. zur Einführung einer Europäischen Staatsanwaltschaft auch den Beitrag von Dr. Gräfin von Galen in CB 9/2014.

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