BGH: Das Risiko einer wieder auflebenden Kommanditistenhaftung ist auch im Fall der Haftungsbeschränkung aufklärungspflichtig
Der BGH hat mit Urteil vom 4.12.2014 - III ZR 82/14 - entschieden: Der Anlageberater hat auch dann über das Risiko einer wieder auflebenden Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB aufzuklären, wenn diese auf 10 % des Anlagebetrags begrenzt ist.