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23.06.2021
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EU-Staatsanwaltschaft: Behörde nimmt Arbeit auf

Am 1. Juni 2021 hat die EU-Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ist befugt, bei Straftaten, die gegen den EU-Haushalt gerichtet sind, zu ermitteln und diese strafrechtlich zu verfolgen. Das gilt etwa bei Betrug, Korruption, Geldwäsche oder grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug.

Die Europäische Staatsanwaltschaft ist die weltweit erste supranationale Staatsanwaltschaft, die unmittelbar grenzüberschreitend ermitteln kann. Ihre Ermittlungen führt die Europäische Staatsanwaltschaft durch bei Betrug zulasten von EU-Mitteln in Höhe von mehr als 10.000 Euro oder in Fällen von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug mit einem Schaden von mehr als 10 Mio. Euro.

Fünf der 27 Mitgliedstaaten tragen die EU-Staatsanwaltschaft nicht mit: Ungarn, Polen, Irland, Schweden und Dänemark.

Aus den 22 teilnehmenden Ländern wird jeweils ein Europäischer Staatsanwalt mit Sitz im Kollegium der Europäischen Staatsanwaltschaft in Luxemburg entsendet. Jedes teilnehmende Land wird außerdem über mindestens zwei Europäische Delegierte Staatsanwälte verfügen, die die Ermittlungen in ihrem Heimatland durchführen.

Den Vorsitz hat die Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi inne. Die 48jährige Juristin leitete von 2013 bis 2018 die oberste Korruptionsbekämpfungsbehörde Rumäniens.

Deutschland entsendet mit Andrés Ritter einen stellvertretenden Europäischen Generalstaatsanwalt. Andrés Ritter (56) ist seit 1995 Staatsanwalt. Seit 2010 leitete er verschiedene Staatsanwaltschaften, zuletzt war er von 2013 bis 2020 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Rostock.

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