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17.10.2014
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BaFin: Begrüßung der Bankeninitiative zum ISDA-Zusatzprotokoll zu neuen Derivateregeln

18 global systemrelevante Großbanken, darunter die Deutsche Bank, haben sich am Wochenende bereit erklärt, das Zusatzprotokoll zum Master Agreement der International Swaps and Derivate Association (ISDA) zu unterzeichnen, mit dem die Behandlung von Derivaten im Abwicklungsfall deutlich erleichtert wird. Mit dem Zusatzprotokoll einigen sich die Institute darauf, bei grenzüberschreitenden Transaktionen im Falle einer Schieflage vorübergehend (bis zu 48 Stunden) auf ihre Beendigungs- und Close-Out-Rechte zu verzichten und das Abwicklungsregime der jeweiligen Gegenpartei anzuerkennen. Die fehlende grenzüberschreitende Anerkennung von Abwicklungsmaßnahmen zählt zu den bedeutendsten potenziellen Abwicklungshindernissen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begrüßt die nun erzielte Vereinbarung, die ab 2015 gelten soll, daher sehr. „Mit dem ISDA-Zusatzprotokoll machen die unterzeichnenden Banken einen großen Schritt, um ihre Abwicklungsfähigkeit zu verbessern und das Too-Big-to-fail-Problem zu lösen“, sagte BaFin-Präsidentin Dr. Elke König anlässlich der Einigung. „Dies ist zugleich ein wichtiger und wertvoller Beitrag für die Stabilität der internationalen Finanzmärkte.“ Im Rahmen des Aktionsplans des Finanzstabilitätsrats FSB (Financial Stability Board) hat die BaFin die Verhandlungen gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden aus Großbritannien, USA, Japan und der Schweiz von Beginn an vorangetrieben.

Die BaFin wird das Thema auch nach der Unterzeichnung des ISDA-Zusatzprotokolls weiter begleiten und die Institute darin unterstützen, die freiwillige Selbstverpflichtung umzusetzen. „Sofern erforderlich, könnte man hier auch über flankierende regulatorische Maßnahmen nachdenken“, so BaFin-Präsidentin König.

Das ISDA Master Agreement ist ein Standardvertragswerk für den Derivatehandel, in denen grundlegende vertragliche Verpflichtungen zwischen den handelnden Parteien für alle Einzeltransaktionen festgelegt sind. Das Master Agreement wird unter anderem durch Anhänge und Zusätze (Schedules und Annexes) ergänzt. Das Zusatzprotokoll ergänzt die Bestimmungen des Master Agreements für die Parteien, die es unterzeichnet haben und miteinander Transaktionen unter dem Master Agreement abschließen. Beendigungs- und Close-Out-Rechte sind Kündigungsrechte und automatische Beendigungstatbestände auf Grund der Verschlechterung der finanziellen Lage einer Partei. Sie geben die Möglichkeit, mehrere Einzeltransaktionen unter einem Master Agreement mit derselben Partei zu Marktwerten gegeneinander aufzurechnen (Netting) und Zahlung eines positiven Saldos zu verlangen.

(www.bafin.de)

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