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28.09.2015
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Haftung und Aufsicht
EU-Kommission: Aufruf zu einer raschen Einigung auf neue Prüfverfahren für Emissionen im Fahrbetrieb

Vor dem Hintergrund der Abgasmanipulationen durch Volkswagen hat die EU-Kommission zu einer raschen Einigung auf neue Prüfverfahren für Emissionen im Fahrbetrieb aufgerufen.        

Die Kommission hat ein neues Prüfverfahren für Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emission – RDE) entwickelt. Das neue Verfahren wurde bereits im Mai 2015 von Vertretern der Mitgliedstaaten beschlossen und  wird von Anfang 2016 an schrittweise eingeführt. Es wird die gegenwärtigen Prüfungen im Labor ergänzen. Es muss aber noch eine Einigung mit den Mitgliedstaaten darüber erzielt werden, was zu tun ist, wenn die Ergebnisse der Prüfungen im Labor und im praktischen Fahrbetrieb erheblich voneinander abweichen. Die EU-Kommission zählt auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten für eine rasche Einigung, damit die bei der Erteilung der Typgenehmigung verwendeten Ergebnisse der Messungen von Luftschadstoffemissionen den Emissionen im praktischen Fahrbetrieb entsprechen und nicht durch Täuschungsmanöver verfälscht werden können.

Die Kommission fordert außerdem alle Mitgliedstaaten auf zu prüfen, was die Verwendung einer Abschaltsoftware durch Volkswagen für die in Europa verkauften Fahrzeuge bedeuten könnte, und sicherzustellen, dass die EU-Abgasnormen strikt eingehalten werden. Dazu sollten die nationalen Behörden vor Ort entsprechende Ermittlungen aufnehmen und der Kommission die Ergebnisse mitteilen.

Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte hierzu: "Unsere Botschaft ist ganz klar: Betrug wird nicht geduldet, und die EU-Vorschriften sind einzuhalten. Wir brauchen vollständige Aufklärung und wirksame Abgastests."

Die Kommission könnte ihrerseits beim Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten behilflich sein. Es muss genau überprüft werden, wie viele in der EU zugelassenen Fahrzeuge mit einer Abschalteinrichtung ausgerüstet wurden, die die Euro-5/Euro-6-Abgasverordnung 715/2007/EG ausdrücklich verbietet. Die EU-Kommission wird darüber in den kommenden Tagen mit den nationalen Typgenehmigungsbehörden ausführlich sprechen.

Kommissarin Bieńkowska hat die luxemburgische Ratspräsidentschaft aufgefordert, das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Rates “Wettbewerbsfähigkeit” am 1. Oktober zu setzen.

(PM EU-Kommission vom 25.9.2015)

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