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12.03.2015
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Compliance Management
Whistleblowing: Anhörung zum Schutz von Hinweisgebern

Am kommenden Montag, dem 16. März 2015, führt der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur gesellschaftlichen Bedeutung des Whistleblowing durch.

Zu den Sachverständigen gehören: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit, Handelsverband Deutschland e.V., Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Siemens AG, Daimler AG, Rechtsanwalt Dr. Philipp Kramer (Hamburg), Prof. Dr. Peter Wedde (Eppstein), Dr. Imke Sommer (Bremerhaven), Annegret Falter (Berlin), Guido Strack (Köln).

Die Anhörung beginnt um 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses. Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum anzumelden: arbeitundsoziales@bundestag.de

Gegenstand der Anhörung ist ein Antrag der Fraktion Die Linke und ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke verlangt in ihrem Antrag (18/3043) von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gesellschaftliche Bedeutung von Hinweisgebern anerkennt und sie vor Vergeltungsmaßnahmen schützt, nachdem sie auf Missstände zum Beispiel in ihrem beruflichen Umfeld hingewiesen haben. Außerdem soll das Gesetz Whistleblowing als „gutgläubige Weitergabe von Informationen, insbesondere über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren“, die eine Bedrohung der Interessen anderer oder der Gesellschaft insgesamt darstellen, definieren. Die Grünen schlagen in ihrem Gesetzentwurf (18/3039) verschiedene Gesetzesänderungen zugunsten von Hinweisgebern vor, unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungsgesetz, Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz. Diese sollen einen arbeits- und dienstrechtlichen Diskriminierungsschutz sicherstellen und regeln, unter welchen Bedingungen sich Mitarbeiter an eine außerbetriebliche Stelle oder andere Behörde oder an die Öffentlichkeit wenden dürfen. Änderungen im Strafgesetzbuch sollen Hinweisgeber unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen, verlangen die Grünen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wollen sie unter anderem festschreiben, dass ein Arbeitnehmer sich zuerst an eine innerbetriebliche Stelle wenden muss, sofern er Missstände entdeckt.

(hib-Meldung vom 12.3.2015)

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