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25.06.2015
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Risikoanalyse und-identifikation
EU: 4. Geldwäsche-Richtlinie tritt in Kraft

Nach über zwei Jahren Verhandlungen hat der europäische Gesetzgeber die Arbeiten an der Vierten Geldwäscherichtlinie und der Novelle der Geldtransferverordnung (Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers) nun abgeschlossen: Nach dem Rat der Europäischen Union hat am 20. Mai 2015 auch das Europäische Parlament die beiden Rechtstexte verabschiedet.

Richtlinie und Verordnung wurden am 5. Juni im Amtsblatt veröffentlicht und treten am 25. Juni 2015 in Kraft.

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auch die Geldtransferverordnung wird erst mit Ablauf dieser Frist Gültigkeit erlangen.

(PM BaFin vom 15.6.2015)


Hinweis der Redaktion: vgl. hierzu auch demnächst den Beitrag von Campos Nave in CB 7/2015 (VÖ: 7.7.2015).

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