Kreditinstitute müssen nach § 25h Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) über ein angemessenes Risikomanagement sowie über Verfahren und Grundsätze verfügen, um sogenannte sonstige strafbare Handlungen abzuwenden, ...
Kreditinstitute müssen nach § 25h Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) über ein angemessenes Risikomanagement sowie über Verfahren und Grundsätze verfügen, um sogenannte sonstige strafbare Handlungen abzuwenden, ...
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat am 11.5.2017 eine öffentliche Konsultation (Exposure Draft) zu neuen Anwendungshinweisen im Code of Ethics (Code) zur kritischen