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06.03.2017
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Haftung und Aufsicht
EU-Kommission: Öffentliche Konsultation zum Schutz für Whistleblower gestartet

Die EU-Kommission hat am 3.3.2017 eine öffentliche Konsultation zum Schutz für Whistleblower gestartet. „Whistleblower können eine Schlüsselrolle beim Kampf gegen Geldwäsche, Betrug oder Korruption spielen. Wir müssen vorsichtig abwägen, wie wir weiter voranschreiten und auf welcher Ebene wir handeln sollten, um sie zu schützen“, so Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung. „Diese öffentliche Konsultation wird für die Kommission einen wertvollen Beitrag leisten, um gut informierte Entscheidungen zu treffen. Das ist ein wichtiges Thema und wir müssen es richtig anpacken.“

Der Schutz für Whistleblower kann dazu beitragen, einer Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses vorzubeugen und Rechtsstaatlichkeit sowie Meinungsfreiheit zu stärken. Mit der Konsultation will die EU-Kommission den Handlungsspielraum für horizontale oder weitergehende sektorale Maßnahmen auf EU-Ebene ausloten, um den Schutz für Whistleblower zu stärken.

Das Ziel besteht darin, die Eingaben einer breiten Palette von betroffenen Interessenträgern, darunter öffentliche Behörden, Richter, Staatsanwälte, Bürgerbeauftragte, EU-Institutionen und Agenturen, internationale Organisationen, private Unternehmen, Berufs- und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Gewerkschaftsverbände, Journalisten, Medienvertreter, die Zivilgesellschaft, Universitäten und die allgemeine Öffentlichkeit zu erfassen.

Die Konsultation läuft bis 29.5.2017.

(PM EU-Kommission vom 3.3.2017)

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