Die gesetzlich festgeschriebene Bevorzugung bei Insolvenzen insbesondere von Gläubigern aus der Bankenwelt zu Lasten anderer Betroffener wird von Experten kontrovers beurteilt. Dies zeigte sich am 9.11.2016 bei einer Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der BGH hatte mit Urteil vom 9.6.2016 – IX ZR 314/14 (BB 2016, 1551; vgl. dazu auch den Beitrag von Piekenbrock, BB 2016, 1795) Konstrukte gekippt,