Der BGH hat mit Urteil vom 13.3.2018 – II ZR 158/16 – entschieden: a) § 73 Abs. 3 GmbHG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.
b) Ein Liquidator einer GmbH, der bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter eine Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Gläubiger nicht berücksichtigt hat, ...
-tb- Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat zum wiederholten Mal Auszüge ihrer vertraulichen Datenbank zu Entscheidungen der nationalen europäischen Enforcementstellen im Rahmen von