Die BaFin hat Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Abs. 8 Geldwäschegesetz (GwG) zur Konsultation gestellt. Diese gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter ihrer Aufsicht stehen. In den Hinweisen legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis ...
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) begrüßen gemeinsam die bevorstehende Beteiligung der