Der BGH hat mit Beschluss vom 27.6.2017 – II ZB 22/16 - entschieden: Gelingt es einem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, ...
Das FG Münster hat mit Beschluss vom 17.5.2017 – 15 V 2440/16 U - wie folgt entschieden:
1. Die Steueransprüche begründen bei summarischer Prüfung für den Antragsgegner nur die Stellung eines Insolvenzgläubigers i.S.d. § 38 InsO, wenn es sich bei den USt-Forderungen um Insolvenzforderungen i. S. d. § 38 InsO handelt, die zur Insolvenztabelle anzumelden wären (§ 174 Abs. 1 InsO), und die, wenn sich die Rechtmäßigkeit der USt-Bescheide in einem Hauptsacheverfahren herausstellen sollte, nach Maßgabe der Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse getilgt werden müssten (§§ 187 ff. InsO).
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