FinMinBrandenburg, Erlass vom 11.8.2017 – 34 - S 1915 - 2017#002
Zu den in einem Erlass an die Finanzämter des Landes zusammengefassten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören unter anderem die Anpassung von Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern des Bundes und des Landes bis zum 30.11.2017 sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. ...