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CB-Standpunkte
04.07.2016
CB-Standpunkte
Dr. Björn Demuth: Folgen der Panama Papers: Überreaktion der Politik

Mit Bekanntwerden der Panama Papers Anfang April 2016 wurde das Thema Geldwäsche und Steuerhinterziehung noch stärker in den Fokus der Politik und Steuerverwaltung gerückt. Dabei sind Briefkastenfirmen nicht zwangsläufig illegal und selbst Hilfsorganisationen nutzen solche „Verschleierungsinstrumente“. Mit der Panama-Affäre erlangen Briefkastenfirmen unschöne Prominenz. Dass es solche Unternehmen gibt und welche Einsatzbereiche diese haben, ist jedem Profi geläufig, insbesondere dass der Sitz oft in Steueroasen, wie Panama, ist. Auch den Behörden ist dies keine Neuigkeit. Über die Rechtmäßigkeit einer Briefkastenfirma entscheidet letztendlich deren Verwendung. Vorrangig dienen Briefkastenfirmen dazu, Vertraulichkeit zu wahren. Das kann missbraucht werden. Oft sollen Sitz und Vermögensinhaber oder Unternehmer zum Schutz der Privatsphäre oder zur Ermöglichung legaler Geschäfte geheim gehalten werden, etwa wenn Verfolgung oder Wettbewerbsverzerrungen drohen, wenn der eigentliche Akteur bekannt würde. Selbst gemeinnützige Weltorganisationen nutzen solche Strukturen.

Per Pressemitteilung vom 11.4.2016 lancierte das Bundesministerium der Finanzen bereits einen „Aktionsplan gegen Steuerbetrug“ und Geldwäsche. Der Finanzausschuss des Bundestages hat darüber hinaus die Absicht der Bundesregierung bekanntgegeben, gesetzliche Maßnahmen für mehr Transparenz bei Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen und Briefkastenfirmen zu ergreifen. Wenn die Bundesländer zustimmen, soll bis Herbst ein Gesetzesentwurf erstellt werden, der dann durch den Bundestag bis zum Sommer 2017 verabschiedet werden soll.

Geplant sind die Erweiterung von Meldepflichten der Steuerpflichtigen, neue Auskunftspflichten von Kreditinstituten und die Aufhebung von § 30a AO, der den Schutz von Bankkunden regelt. All das stand bereits im Aktionsplan vom April. Dort wurden auch folgende weitere Maßnahmen vorgesehen: Eine Kooperationspflicht Panamas, die Vereinheitlichung internationaler „schwarzer Listen“ etwa über die OECD, eine Einbindung aller Staaten – nicht nur der 100 mitwirkenden – hinsichtlich Informationsaustausch zu bestehenden Konten, weltweite Register zur Erfassung der wirtschaftlichen Berechtigten von Firmen (dies beabsichtigt bereits die Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU), eine Vernetzung der nationalen Register weltweit, Verlängerung der (steuerlichen) Verjährungsfristen, Erweiterung der Kompetenzen der Ermittlungsbehörden und Personalaufstockungen, schärfere Verwaltungssanktionen für Unternehmen, um verschuldensunabhängig Sanktionen verhängen zu können und als Teil der BEPS-Initiative Offenlegungspflichten für Anbieter von Steuersparmodellen.

Die Fraktion der Grünen hat darauf mit Pressemitteilung vom 11.4.2016 den 10-Punkteplan faktisch begrüßt. Er sei schon lange überfällig und das Bremsen der Bundesregierung finde jetzt ein Ende. Steuerfahnder gehen all diese Maßnahmen immer noch nicht weit genug. Sie wollen laufend über alles informiert werden und jederzeit und möglichst ohne Einschränkung auf alle Daten weltweit Zugriff nehmen können.

Das ist alles verständlich und nachvollziehbar, aber dennoch rechtsstaatlich in dieser Massivität und Pauschalität bedenklich. Der Staat stellt zunehmend sein Interesse über die der Bürger und tritt gleichzeitig Freiheitsrechte vieler mit Füßen, um wenige kriminelle Subjekte fassen zu können, ohne aber die berechtigten Interessen der legal Handelnden zu schützen. Datenschutz wird zwar immer als wichtig benannt, sobald es aber um den Schutz von Daten der Bürger auf Behördenebene geht, wird das nicht mehr so genau genommen. Anders ist nicht zu erklären, wie Detaildaten über Ermittlungen – aus denen sich noch keine Nachweise ergeben – unter Nennung von Ross und Reiter bei den Medien landen. All dies führt oft schon zu Vorverurteilungen und heizt Ermittlungen an, Ermittlungsergebnisse für ein Strafverfahren zu liefern.

Außer Deutschland haben insbesondere in der jüngeren Vergangenheit die G20-Länder, die als Forum für die Kooperation und Konsultation in Fragen des internationalen Finanzsystems dienen sollen, ihr Vorgehen gegen Steuersünder verstärkt. Hauptauslöser war die Finanzkrise und der daraus resultierende zunehmende Bedarf der Staaten nach Finanzmitteln. Insbesondere Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung wollen viele Industriestaaten nicht mehr hinnehmen. Vor diesem Hintergrund haben die G20-Staaten 2012 das sog. BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) ins Leben gerufen. Ziel ist, Gewinnverlagerungen von Unternehmen in steuergünstige Regionen der Welt zu beseitigen. Das BEPS-Projekt ist sicherlich ein Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik. Eine abschließende und umfassende Bewertung der Ziele und Maßnahmen ist angesichts der noch ausstehenden Umsetzung allerdings verfrüht.

Parallele Initiative für Privatpersonen ist der automatische Informationsaustausch, den Deutschland bereits in 2017 beginnend für Finanzdaten ab dem 1.1.2016 startet. Dies ist sicherlich ein erster Schritt, kriminelle Machenschaften zu vereiteln.

Mitteilungs- und Auskunftspflichten sind grundsätzlich auch hinnehmbar, wenn die Persönlichkeitsrechte und die Anonymität und Privatsphäre unbescholtener Bürger gewahrt wird. Das scheint bei einzelnen Maßnahmen, auch dem BEPS-Projekt, nicht sichergestellt. Wenn Deutschland etwa Finanzdaten von Steuerpflichtigen und Informationen über Kalkulationen in sog. Country-by-Country-Reports an andere Finanzbehörden liefert, ist damit die vertrauliche Behandlung nicht mehr gesichert. Entscheidend wird es bei diesen Reporting-Pflichten darauf ankommen, wie bedeutend diese Daten für den Steuerpflichtigen sind und ob sichergestellt werden kann, dass diese nur für Behördenzwecke verwendet werden und nicht an Konkurrenten oder die Presse weitergegeben werden. Deshalb wird unsere Regierung darauf achten müssen, dass die Empfängerländer solcher Daten nicht nur ihrerseits Daten liefern, sondern Daten aus Deutschland auch ebenso schützen, wie es unseren Standards entspricht.

Darüber hinaus gab es Verschärfungen des Rechts zur Selbstanzeige für Steuersünder. Auch diese Maßnahmen sollen Steuerhinterziehung erschweren und Steuerehrlichkeit herstellen.

Inwieweit das Bankenwesen durch die Affäre einen weiteren Rückschlag erleiden wird, ist noch unklar. Der Druck auf die Banken wird sich jedenfalls weiter verschärfen, auch wenn deren Geschäftsmodelle durch zunehmende Bürokratie und das Zinsumfeld eingeschränkt oder gar beseitigt werden. Auch die neuen Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten werden neue Kosten für Banken bedeuten. Am Ende wird der kleine Anleger oder Kreditnehmer das Nachsehen haben, weil die Leistungen für ihn zu teuer werden oder so aufwendig sind, dass sie ihm nicht mehr offeriert werden.

 

Dr. Björn Demuth, RA/StB/FAStR, ist seit 2002 Partner der internationalen Großkanzlei CMS Hasche Sigle in Stuttgart. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Unternehmensnachfolge und Steuerberatung sowie Tax-Compliance einschließlich Steuerstrafrecht. Als Präsident des Landesverbands der Freien Berufe (LFB) Baden-Württemberg und Vizepräsident des BFB ist er auch in Gremien wie dem Beirat der Hauptverwaltung der Bundesbank in Stuttgart.

 

 

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