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CB-Standpunkte
03.11.2016
CB-Standpunkte
Peter Scherer: Dies ater – Wie der Brexit die Finanzindustrie verändern wird

Der 23.6.2016 als Tag des Brexit-Referendums im Vereinigten Königreich (UK) ist schon heute als „schwarzer Tag“ (dies ater) in die Geschichte eingegangen. Noch aber ist unklar, ob es zu einem Austrittsabkommen mit der Europäischen Union (EU) kommen wird und, wenn ja, mit welchem Inhalt oder zu einem sogenannten „hard Brexit“ ohne Abkommen (der Begriff wird derzeit z. T. aber auch für die Folgen eines Austrittsabkommens verwendet, bei dem das UK aus dem Gemeinsamen Markt der EU aussteigt).

Davon wird auch abhängen, wie es mit der UK-Gesetzgebung weitergehen wird. Soweit EU-Richtlinien in UK-Recht umgesetzt sind, muss entschieden werden, ob diese Vorschriften in Kraft bleiben, abgeändert oder abgeschafft werden sollen. EU-Verordnungen wirken auch im UK direkt, aber wenn der European Communities Act 1972 abgeschafft wird, werden auch sie abgeschafft sein. Dann muss entschieden sein, ob diese durch inhaltsgleiche neue UK-Regelungen, durch älteres UK-Recht oder durch ganz neue Regelungen ersetzt werden sollen. Wenn sich die aufsichtsrechtlichen Regimes in UK und EU auseinanderbewegen, wird das neue Strukturierungs- wie Compliance-Herausforderungen zur Folge haben. Wenn das UK eine solche Auseinanderentwicklung in diesem Bereich nicht will, muss es die bisherigen EU- und EU-getriebene UK-Gesetzgebung in diesem Bereich erhalten und deren künftige Veränderungen replizieren. Aber ob eine solche Äquivalenz der Regeln ausreichen wird (wie derzeit im neuen MiFID2-Regime), hängt wieder von den Ergebnissen der Austrittsverhandlungen ab.

Weder das UK noch die EU haben im Moment eine (auch nur für sich kohärente) Idee, wie ein Austrittsabkommen aussehen und wohin es führen soll: EWR- oder EFTA-Mitgliedschaft (wie Norwegen oder die Schweiz), eine reine Zollunion (wie die Türkei), eine reine Handelsabkommensbeziehung (wie mit Kanada) oder doch eine Drittstaaten-Rolle beim „hard Brexit“, wie zuletzt von Premierministerin May anvisiert? Oder irgendetwas dazwischen? Dass es zu einem „special deal“ mit unbeschränktem Zugang zum Gemeinsamen Markt ohne Einhaltung ungeliebter Regelungen (insbesondere in der Personenfreizügigkeit) und ohne Budgetzahlungen an die EU kommen kann, hat diese bislang zu Recht immer ausgeschlossen.

Dann aber gibt es ein Problem: Durch die EU-Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs-Freiheiten hat der Finanzsektor bislang große Vorteile, da Unternehmen ihre Dienstleistungen und Produkte mit nur einer Erlaubnis im gesamten EU- und EWR-Gebiet anbieten und vertreiben können, entweder im grenzüberschreitenden Verkehr oder durch Errichtung einer Zweigniederlassung. Dieses System Europäischer Pässe (Passport-Regime) verbunden mit dem englischen Muttersprachenvorteil Londons hat bislang dazu geführt, dass die Londoner City den international agierenden Banken, Finanzdienstleistern, Fonds und Versicherungen als „Hub“ für Europa dient.

Wenn die in London ansässige Finanzwirtschaft zukünftig nicht mehr vom Passport-Regime profitieren kann, hätte das zur Konsequenz, dass deren Unternehmen für ihr EU-/EWR-Geschäft wieder (wie früher) entsprechende nationale Erlaubnisse/Lizenzen in den einzelnen betroffenen Ländern bräuchten. Auch müssten sie bei ihren Tätigkeiten eventuell neue nationale Regeln des UK (zusätzlich zu denen in der EU) beachten, was ihre Kosten negativ beeinflussen würde. „Hubs“ müssten dann vernünftigerweise in die Rest-EU, insbesondere ins Euro-Zentrum und an den Sitz der EU-Bankenaufsichtsbehörde EZB, das heißt nach Frankfurt, verlagert werden, um das Passport-Regime weiter nutzen zu können.

Daran würde auch ein dann mögliches attraktiveres aufsichtsrechtliches Umfeld im UK nichts ändern. Außerdem müsste das UK sich dann in eine Art „Deregulierungs-Wettbewerb“ nicht nur mit der EU, sondern auch mit Finanzplätzen wie etwa Singapur, Hong Kong oder Shanghai begeben. Die dazu erforderliche „Deregulierungs-Welle“ dürfte politisch kaum durchsetzbar sein.

Festzuhalten bleibt: Der Brexit trifft die Vision eines vereinten Europas hart, den Finanzstandort London wird er aber ungleich härter treffen. So mag man aus Frankfurter Sicht den Brexit nicht nur mit einem weinenden, sondern wegen der wohl kommenden Aufwertung des eigenen Finanzstandortes auch mit einem lächelnden Auge betrachten. Aber auch Frankfurt hat dabei mit Dublin, Luxemburg, Paris und Warschau Konkurrenten. Kein Grund also zum Übermut.

Peter Scherer, LL.M. (I.U.) ist Rechtsanwalt und Partner bei GSK Stockmann + Kollegen in Frankfurt a. M. Dort berät er im Bank- und Kapitalmarktrecht mit Schwerpunkten im Finanzaufsichts-, Wertpapier-, Depot- und Derivaterecht.

 

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